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FAQ

Typische Fragen an die STAUF Anwendungstechnik

Muss ich den alten Klebstoff entfernen, bevor ich einen neuen Belag verklebe?

Grundsätzlich muss bei einer Neuverlegung von Parkett oder elastischen Bodenbelägen die Estrichoberfläche von anhaftenden Klebstoffresten des vorherigen Oberbelages vollständig entfernt werden. Nur dann ist eine ausreichende Haftung des Oberbelags auf dem Unterboden gewährleistet. Zudem erschweren Klebstoffreste auf der Oberfläche eines Estrichs die vorgeschriebene und notwendige Prüfung des Untergrundes.

In der Praxis wurde früher oft mit lösemittelhaltigen Klebstoffen und PUR-Klebstoffen direkt auf belastete Altuntergründe geklebt. Meistens ist auch eine gute Haftung auf den Belags- oder Klebstoffresten gegeben. Nun stellen diese Klebstoffreste jedoch eine Schwachstelle in der Verklebung dar, da ihre Festigkeit nicht den Belastungen durch Parkett (insbesondere bei Massivparkett und –dielen) standhalten kann. Alte Klebstoffreste sind in der Regel nicht tragfähig, sodass die Belastung durch das Arbeiten des Holzes vom Unterboden abscheren. 

Ist es möglich, Parkett auf Fertigteile­striche zu verkleben?

Auf Fertigteilestrich darf nach Angabe des Herstellers nur Mosaikparkett im Würfel- oder Fischgrätmuster bzw. Mehrschichtparkett verklebt werden. Zur Verklebung auf gipsbasierten Estrichplatten sind nur wasserfreie Klebstoffe einzusetzen. Eine direkte Verklebung von Stabparkett oder Industrieparkett ist somit nicht möglich.

Nach unseren Erfahrungen ist die Oberflächenfestigkeit  der Trockenestriche durchaus ausreichend für eine Parkettverklebung. Problematisch sind hier jedoch die geringe Dicke des Estrichs und die damit zusammenhängende relativ geringe Biegesteifigkeit. Falls Massivparkett in fast gleicher Dicke auf den Estrich verklebt werden soll, muss bei normalen jahreszeitlich bedingten Klimaschwankungen und dem daraus resultierenden Arbeiten des Holzes mit einer Aufwölbung des gesamten Bodens gerechnet werden.

Die Biegesteifigkeit des Unterbodens und damit auch die Oberflächenfestigkeit kann durch das zusätzliche Verkleben und Verschrauben einer OSB- oder Spanplattenlage auf dem Trockenestrich deutlich verbessert werden, so dass dann auch Verlegung von Massivparkett oder –dielen möglich ist.

Die Dicke der zu verklebenden Spanplatte sollte sich möglichst an der Dicke des zu verlegenden Parketts orientieren, OSB-Platten können bei gleicher Festigkeit etwas geringer dimensioniert sein. Zur Verklebung von Verlegeplatten auf dem Trockenestrich ist grundsätzlich der Klebstoff zu empfehlen, der auch für die Verklebung des Parketts eingesetzt wird. Der Einsatz einer Grundierung ist auf Fertigteilestrichen nicht erforderlich. 

Sind elastische Klebstoffe zur Massivdielen­verklebung geeignet?

Zur vollflächigen Verklebung werden grundsätzlich reaktive, wasserfreie Klebstoffsysteme empfohlen. Optimal sind 1- oder 2-komponentige PUR-Klebstoffe wie z.B. PUK-455 und PUK-445, aber auch der SPU-Klebstoff SPU-570, die Maßänderungen des Holzes bei Klimawechsel deutlich reduzieren. Unabdingbar ist eine ausreichende Festigkeit der Estrichoberfläche, da die bei Massivdielen auftretenden Kräfte höher sind als bei z.B. Mehrschichtparkett. Um die Belastungen des Untergrundes zu reduzieren, werden Klebstoffe mit hartelastischer Klebstoffmechanik wie z.B. SPU-460 oder SMP-950 empfohlen. Hier ist allerdings zu beachten, dass aufgrund der etwas höheren Elastizität der Klebstofffuge bei sehr ungünstigen klimatischen Bedingungen, insbesondere bei sehr breiten Dielen, jahreszeitbedingte sichtbare Verformungen (Schüsselungen) auftreten können.

Darf Massivparkett auf Gussasphalt geklebt werden?

Grundsätzlich ja ! Da es sich bei Gussasphalt um einen thermoplastischen, nicht saugfähigen und unpolaren Untergrund handelt, sollten bei der Verlegung von Massivparkett einige Besonderheiten beachtet werden: Die übliche Absandung, die eine Verkrallung von vielen Verlegewerkstoffen erst gewährleistet,  muss durchgehend gleichmäßig und satt ausgeführt sein. Aufgrund der fehlenden Saugfähigkeit muss beachtet werden, dass dispersionsbasierte Grundierungen und Klebstoffe deutlich langsamer als üblich aushärten und mehr Wasser ins Massivparkett eindringt, was zu Verformungen und deutlichen Maßänderungen führen kann.

Da es sich bei Gussasphalt um einen thermoplastischen Werkstoff handelt, kann er sich bei hohen Punktlasten verformen. Darüber hinaus kann bei starker Quellung des Massivparketts eine Aufwölbung des Gussasphalts auftreten, besonders bei zu gering gewählten Einbaustärken. Neben den allgemein gültigen Prüfpflichten nach DIN 18356 und DIN 18560 sollten bei der Parkettverlegung auf Gussasphalt einige Besonderheiten beachtet werden. Bei der Beklebung mit Parkett muss der Gussasphalt einen ausreichenden Wandabstand aufweisen. Der Abstand sollte mindestens 10 mm aufweisen, bei größeren Flächen entsprechend mehr.

In der Regel ist ein neuer Gussasphalt belegereif und bedarf außer dem Reinigen (z.B. Absaugen) keinerlei Vorbereitung. Weiter sollte vom Planer Estrichdicke und Festigkeitsklasse entsprechend angepasst werden. Nach unserer Erfahrung sind in Kombination mit 22mm Massivdielen Estrichdicken von mind. 45 mm und Festigkeitsklassen von IC15 besser IC10 sinnvoll. 

Wann ist ein beschleunigter Zementestrich belegereif (trocken)?

Ein mit Zusatzmittel beschleunigter Zementestrich stellt eine Sonderkonstruktion im Sinne der DIN 18560 dar. Hierbei gibt es keine allgemeinverbildlichen geltenden Grenzwerte zur Belegereife (Restfeuchte). Eine Freigabe muss somit über den Zusatzmittelhersteller (CM-Messung), Estrichleger bzw. besser Planer oder Bauherr erfolgen. Detaillierte Informationen sind u.a. in der Fachpresse als auch im BEB-Merkblatt zur CM-Messung zu Entnehmen.

Muss ich vor der Verklebung mit Reaktiv­klebstoffen (PUK-, SMP-, SPU-Reihe) grundieren?

Nein ! Parkett darf direkt auf Estriche mit STAUF SMP-/SPU- und PUK-Typen geklebt werden, ohne diese Flächen vorab zusätzlich zu grundieren und zu verspachteln. Diese Freigabe gilt für alle ordnungsgemäßen (belegereifen) Untergründe (u.a. tragfähig, fest, eben, sauber und trocken) wie z. B. Zementestrich, Anhydritestrich (beide auch mit Fußbodenheizung), OSB- oder V-100-Verlegeplatten. Die für unsere PUK-Klebstoffe erhältlichen Grundierungen sind nur optional oder auf ansonsten nicht verlegereifen Untergründen einzusetzen.

Darf ich elastische und textile Beläge direkt auf den Estrich kleben?

Generell ist ein Estrich nach Einbau von der Oberflächenbeschaffenheit her mit einer Ausgleichsmasse nicht vergleichbar. Vor allem gibt es große Unterschiede in Bezug auf Saugfähigkeit, Festigkeit, und Rauigkeit (Korngefüge)! Bei und vor allem nach der Verklebung eines elastischen Belages sind kleinste Verunreinigungen oder Unebenheiten auf der Belagsoberfläche erkennbar, weshalb in den Merkblättern aller wichtigen Verbände zu einer Spachtelung  vor der Verlegung elastischer Beläge geraten wird. Meist wird eine Spachtelung mittels Rakeltechnik empfohlen, was mittlerweile dem Stand der Technik entspricht.

Auszüge aus gängigen Merkblättern: TKB-Merkblatt Nr. 8: „Vor der Verlegung von textilen und elastischen Belägen ist immer zu spachteln“ und Kommentar zu DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“: „Der Untergrund (…) ist mit Spachtelmasse zu glätten.“Bei Teppichböden kann es je nach Rückenausstattung des Belages und der späteren Nutzung vereinzelt Ausnahmen geben, jedoch raten wir hier ebenfalls immer zu einer vollflächigen Spachtelung mit einer geeigneten Ausgleichsmasse.

Wie baue ich auf alte Fliesen und Naturstein­beläge auf?

Fliesen sind zunächst einmal von allen Trennschichten, also vor allem Verschmutzungen und Reinigungsmittelresten, zu befreien. Es muss darauf geachtet werden, dass das hierfür benutzte Reinigungsmittel keine pflegenden Wachse enthält, die wiederum eine Trennschicht aufbauen. Anschließend ist der Boden grob anzuschleifen. Sollten vorher keine Hohlstellen oder losen Fliesen aufgefallen sein, wird man loses Material spätestens nach dem Schleifen entfernen müssen.

Lücken müssen mit Spachtelmasse aufgefüllt werden. Die gesamte Fläche kann mit einer Haftgrundierung wie z.B. STAUF VDP-160 grundiert werden. Anschließend kann gespachtelt (vor allem notwendig bei elastischen Belägen) oder direkt verklebt werden. Als bevorzugte Parkettart ist auf Grund des eher geringen Quellvermögens Mehrschichtparkett vorzuziehen. 

Wie bekomme ich Restschichten Klebstoff oder Spachtelmasse von einem Altuntergrund ab?

Generell gibt es viele Arten der Oberflächenbearbeitung, bei denen unterschiedlich viel Material abgetragen werden kann. Sie richten sich generell nach der Tiefe und Festigkeit des abzutragenden Materials. Von Schleifen mit verschiedenen Schleifmitteln von Korund über Kupfer bis Diamant und verschiedensten Fräswerkzeugen gibt es zusätzlich auch Geräte zum Sand- und Kugelstrahlen.

Oft reicht grobes schleifen unter Zuhilfenahme von Einscheibenmaschinen aus, die man mit unterschiedlichsten Tellerausführungen bestücken kann. Lassen Sie sich hier vom Gerätehersteller Ihres Vertrauens eingehend beraten. Die Aussage, dass man manche alten Verlegewerkstoffen nicht abschleifen (abtragen) kann, gilt schon lange nicht mehr. Meist ist nur nicht das richtige Anbauwerkzeug vorhanden, um die notwendige Abtragrate zu erreichen.

Wie lässt sich mit SMP oder SPU verklebtes Parkett entfernen?

Da elastische Klebstoffe bei dennoch fester Verbindung zu Parkett und Untergrund weich sind, bieten sich zur Entfernung des Parketts Techniken an, die durch ein „Aufschneiden“ der Klebstofffuge das Parkett ablösen. Dies kann durch scharfe Klingen geschehen, die unter die Parkettebene geschoben werden. Idealerweise erfolgt dies maschinell, mit speziell geformten Schneidwerkzeugen und durch hydraulische, elektrische oder mit Luftdruck betriebene Werkzeuge. Zu nennen sind hier sogenannte „Stripper“ , die meist zur Entfernung textiler oder elastischer Beläge eingesetzt werden.

Hierzu ist es sinnvoll, das Parkett quer zur Verlegerichtung in der Tiefe des Holzes einzuschneiden. Die Abstände der Einschnitte hängen von der Breite des benutzten Gerätes bzw. der Klinge ab. Ohne Einschnitte in der Fläche würde sich das Gerät beim Entfernen größerer Parkettelemente verklemmen. Ein Nachhebeln, wie bei druckluftbetriebenen lanzenartigen Geräten, ist meist nicht möglich.

Darf ich eine neue (beheizte) Betondecke absperren?

Eine Klebung von Belägen direkt auf eine bestehende Rohbetondecke ist generell schwierig. Es sind zuvor einige Dinge zu klären:

  • Der Betonboden muss frei von Trennschichten sein, ggf. muss der Boden geschliffen, gefräst oder kugelgestrahlt werden.
  • Es muss, besonders bei erdreichberührenden Konstruktionen, eine ausreichende Dämmung vorhanden sein.
  • Zusätzlich muss eine Dampfsperre unterhalb der Rohbetondecke vorliegen, um nachstoßende Feuchtigkeit aus dem Untergrund auszuschließen.

Ohne ausreichende Dampfsperre ist mit nachstoßender Feuchtigkeit zu rechnen. In einem solchen Fall sind „lediglich“ wasserdampfbremsende Grundierungen nicht geeignet und es ist von einer Verlegung dringend abzuraten. Mit einer entsprechenden ausreichender Dampfsperre unterhalb der Betonkonstruktion ist ein aufbringen einer wasserdampfbremsenden Grundierung grundsätzlich möglich. Nach heutigem Wissensstand ist ein CM-Wert von 5 CM-% allerdings deutlich zu hoch.

Empfohlen wird allgemein, erst ab 3,5 oder besser 3 CM-% eine Dampfbremse aufzubringen. Im Falle einer Fußbodenheizung ist bis 3, besser 2,5 CM-% zu warten. Eine verlässliche Prüfung auf Restfeuchte ist unseres Erachtens nur durch Entnahme einer größeren Probemenge (in der Regel durch Kernbohrung) und eine anschließende Darr-Messung möglich. Dies ist besonders wichtig, da eine Rohbetondecke über Jahre hinweg Feuchtigkeit abgeben kann. Besonders wichtig sind diese Angaben bei der Verlegung von feuchteempfindlichen oder dampfdichten Belägen.

Darf ich Massivdielen direkt auf eine Betondecke kleben?

Die direkte Verklebung von Massivdielen auf eine Betondecke ist möglich, wenn die Oberfläche der Betondecke ähnlich der Oberfläche eines Zementestrichs ist. Ansonsten muss die Oberfläche durch Fräsen, (Schleifen funktioniert meist nicht optimal), Saugen und/oder Grundieren vorbereitet werden. Bei größeren Unebenheiten muss selbstverständlich gespachtelt werden. Weiter ebenfalls Punkt 11. Kann ich eine neue (beheizte) Betondecke absperren?, beachten.

Ist ihr Klebstoff giftig oder gefährlich?

Bei sachgerechter Anwendung sind Reaktivklebstoffe der SMP-, SPU-Reihe oder PUK-Reihe sowohl für den Verleger als auch für den Nutzer gesundheitlich unbedenklich. Die Produkte enthalten nur sehr geringe bis keine migrationsfähigen Bestandteile wie Weichmacher und sind mit Ausnahme der PUK-Reihe kennzeichnungsfrei.

Sie enthalten keine Lösungsmittel und sind mit dem Emicode EC1RPlus der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe (GEV) als sehr emissionsarm ausgezeichnet. Weitere Informationen findet man auf der Seite der GEV unter www.emicode.de. Zusätzlich ist eine Einstufung in den GISCODE RS10 bzw. RU1 (Gefahrstoffrechtliches Einstufungssystem der Berufsgenossenschaften für Arbeitsschutz) vorhanden, die auf lösemittelfreie Produkte hinweist. Für das Verkleben von Parkett empfehlen die Berufsgenossenschaften u.a. nach RS10 und RU1 eingestufte Klebstoffe als Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Klebstoffe.

Des Weiteren erfüllen die genannten Produkte die Anforderungen zur Verwendung in Aufenthaltsräumen nach dem AgBB-Schema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) und sind beim DIBT (Deutschen Institut für Bautechnik) bauaufsichtlich zugelassen.

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