Gefahrenstoffverordnung
Wir setzen auf anerkannte Ersatzstoffe
Was in Bezug auf Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin beim Einsatz von Lösemitteln und Gefahrenstoffen zu beachten ist, findest sich zusammengefasst in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Diese Regeln enthalten Richtlinien zur Verwendung von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Stoffe.
Vorstriche und Klebstoffe für Parkett und andere Bodenbeläge werden in den technischen Regeln berücksichtigt. Die TRGS 610 teilt Stoffe je nach enthaltener Menge an Lösemittel in vier Kategorien ein:
- Lösemittelfrei: 0 bis 0,5 % Lösemittel
- Lösemittelarm: bis 5 % Lösemittel
- Lösemittelhaltig: 5 bis 10 % Lösemittel
- Stark lösemittelhaltig: mehr als 10 % Lösemittel
Kommen bei der Verarbeitung stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe zum Einsatz, werden laut TRGS 610 die geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten. Um zu vermeiden, dass sich zu hohe Konzentrationen an flüssigen, leichtflüchtigen und organischen Stoffen freisetzen, sollten stark lösemittelhaltige Stoffe laut TRGS 610 substituiert werden.
Anerkannte Ersatzstoffe
Als Alternativen gelten dabei Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit geringem Gesundheitsrisiko. Dazu gehören lösemittelfreie Dispersionsklebstoffe, die mit dem GISCODE D 1 gekennzeichnet sind, SMP-Klebstoffe (GISCODE RS 10) oder lösemittelfreie PU-Klebstoffe (GISCODE RU 0,5 und RU 1).
Keine starken Lösemittel in STAUF Produkten
STAUF verzichtet für alle bauaufsichtlich zugelassenen Produkte auf leicht flüchtige Lösemittel und setzt stattdessen auf die anerkannten Ersatzstoffe. Unsere Produkte sind mit dem jeweiligen GISCODE gekennzeichnet.
Weiterführende Informationen:
Chemikaliengesetz (ChemG)
Technische Regel Gefahrstoffe 610 (TRGS 610)